Mit der TK-GesundheitsID können sich Versicherte digital ausweisen. Sie müssen sich dafür einmal identifizieren. Im Anschluss können sie die GesundheitsID zum Login für diverse Dienste im Gesundheitswesen nutzen, teilt die TK mit.
Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine GesundheitsID zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung ist für Versicherte freiwillig. Die TK bietet ihren Versicherten den Service in der neuen App TK-Ident an. Der erste Service, für den Versicherte die Identifizierung über TK-Ident nutzen können, wird die elektronische Patientenakte TK-Safe sein. Die Einbindung der TK-GesundheitsID für das E-Rezept soll folgen.
Um sich für die TK-GesundheitsID zu identifizieren, können Versicherte ihren Personalausweis oder ihre elektronische Gesundheitskarte mit der jeweils zugehörigen PIN nutzen. Die PIN für den Personalausweis bekommen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland seit 2017 zusammen mit einem neuen Personalausweis ausgehändigt. Die PIN für die Versichertenkarte muss separat bei der Krankenkasse beantragt werden.
„Für Versicherte ist die Anmeldung für die GesundheitsID mit Gesundheitskarte und PIN unnötig kompliziert. Da die PIN besonders hohe Datenschutzstandards hat, muss sie persönlich in der Kundenberatung oder per Postident-Verfahren beantragt werden. Beides ein zusätzlicher Aufwand für Versicherte. Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können sich Versicherte deutlich einfacher für die GesundheitsID anmelden. Deshalb muss das Verfahren mit Personalausweis zum Standard werden“, fordert Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK).