Wie der Verband der Ersatzkassen (vdek) mitteilt, dürfte der vereinfachte Prozess ein Grund für diese Dynamik sein. Seit 1. Juli 2023 können Versicherte ihr E-Rezept offiziell mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Inzwischen sind auch fast alle Apotheken technisch bereit dafür.
„Das E-Rezept ist ein wichtiger Schritt im Digitalisierungsprozess des Gesundheitswesens, der nur gelingen kann, wenn die Versicherten unkompliziert von den Neuerungen profitieren“, erklärt Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Das Einlösen von E-Rezepten mit der eGK geht hier mit gutem Beispiel voran, denn jeder Versicherte verfügt über eine eGK – mehr ist für den Prozess nicht erforderlich. Ein weiterer Vorteil ist, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt Folgerezepte ausstellen kann, ohne dass die Versicherten erneut die Praxis aufsuchen müssen. Das spart Zeit und Aufwand und ist besonders für chronisch kranke Menschen, die eine fortlaufende Arzneimitteltherapie benötigen, eine große Erleichterung.“
Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) sollen ab Januar 2024 auch die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen. Zudem ist das Integrieren des E-Rezepts in die elektronische Patientenakte (ePA) geplant.
„Dass E-Rezepte auch über die ePA-Apps der Krankenkassen abrufbar sein sollen, ist eine weitere wichtige Maßnahme, das E-Rezept flächendeckend in die Versorgung zu bringen. Das langfristige Ziel ist, die ePA als einen zentralen Ablageort für Gesundheitsdaten zu etablieren. Das DigiG stellt hier die richtigen Weichen”, so Elsner.