Nach Ansicht des Zahnarztpaars gewährt Jameda Premium-Kunden gegenüber Basisprofilen unzulässige Vorteile. Diese stünden im Widerspruch zum Transparenzanspruch von Jameda gegenüber Patienten und zur Rolle eines neutralen Informationsmittlers. Schon in früheren Verfahren wurden ähnliche Streitfragen verhandelt und verschiedene Gerichte haben die Position von Jameda als neutraler Informationsmittler bekräftigt. Zudem räumten sie der Informationsfreiheit und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit einen hohen Stellenwert ein. Jameda lege größten Wert darauf, bezahlte Leistungen transparent gegenüber Patienten zu kennzeichnen. In den letzten Jahren wurden regelmäßig grafische und textliche Anpassungen vorgenommen, um Premium- von Nicht-Premium-Profilen noch deutlicher unterscheidbar zu machen.
Der BGH folgte im gestrigen Urteil der Rechtsprechung der vergangenen Jahre (OLG Köln, OLG Frankfurt, LG München, BGH) und betonte erneut die gesellschaftlich erwünschte Funktion von Jameda als neutraler Informationsmittler. Er bestätigte, dass er keine verdeckte Vorteilsverschaffung in der Darstellung der Premium-Profile sehe und wies die Revision der Kläger vollständig zurück.
Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von Jameda: „Als Deutschlands größte Arzt-Patienten-Plattform ist es unsere Pflicht, die Digitalisierung in der Gesundheits-Branche maßgeblich zu gestalten. Deswegen freuen wir uns, dass die Bundesrichter gestern erneut die gesellschaftlich erwünschte Funktion von Jameda betont haben und damit vollständige Arztlisten als einen wichtigen Beitrag zu einer besseren medizinischen Versorgung anerkennen.“ Weiter erklärt Dr. Weiß: „Wir legen großen Wert darauf, dass sich unsere Angebote auf die Bedürfnisse von Patienten und Ärzten gleichermaßen fokussieren, um ihre Beziehung mithilfe digitaler Services zu stärken. Ein vollständiger Überblick über alle Ärzte ist ein wesentlicher Baustein auf diesem Weg.“