Hilfsmittel-Verbände für bessere Dekubitus-Versorgung
Schulterschluss der Hilfsmittelbranche
Einen erheblichen Qualitätsverfall bei Produkten und Dienstleistungen in der Dekubitusversorgung kritisieren sieben Hilfsmittelverbände in einem gemeinsamen Positionspapier.
18.01.2017
Tobias Kurtz
2 Minuten
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Die Fehlentwicklungen in der Dekubitusversorgung führen zu dramatischen Kostenanstiegen durch unnötig entstandene Druckgeschwüre. Dies teilen der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), die EGROH, die Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp), Reha-Service-Ring (RSR), RehaVital sowie Sanitätshaus Aktuell mit.
Die Verbände vereinbarten einen Forderungskatalog. Dazu gehören Verbesserungen im Hilfsmittelverzeichnis und ein Ausschluss von Ausschreibungen im Dekubitusbereich. Das gemeinsame Positionspapier "Dramatischer Kostenanstieg durch Fehlentwicklungen in der Dekubitusversorgung" kannhier abgerufen werden.
Das Wissen, wie ein Dekubitus vermieden werden kann, sei vorhanden, stellen die Verbände fest: "95 Prozent der Druckgeschwüre gelten als vermeidbar." Die in den letzten zehn Jahren um 70 Prozent gesenkten Erstattungspreise würden aber eine adäquate Versorgung der Risikopatienten verhindern. "Aktuelle Erstattungspreise für die Versorgung mit Antidekubitushilfsmitteln liegen weit unter den Anschaffungspreisen einer haushaltsüblichen Matratze", heißt es in dem Positionspapier. Das Hilfsmittelverzeichnis werde dem Versorgungsbedarf nicht gerecht. Zentrales Defizit sei, dass der GKV-Spitzenverband von den Herstellern für die Eingruppierung seiner Produkte Leistungsangaben zur Eignung der Hilfsmittel für Dekubitusgrade fordere. Es gebe aber keinen Zusammenhang zwischen Dekubitusgrad und den Materialeigenschaften eines Antidekubitussystems. "Dekubitusgefährdete Menschen werden hierdurch in Deutschland auf falschen Informationsgrundlagen und dadurch mit erheblichen Risiken für ihre Gesundheit versorgt", so die Verbände.
Forderungen der Hilfsmittelverbände
Schaffung geeigneter Bewertungskriterien zur Aufnahme von Antidekubitussystemen in das Hilfsmittelverzeichnis und einer sinnvollen Struktur/Zuordnung als Grundlage für eine differenzierte Versorgung
Abschaffung des Missbrauchs der Dekubitusgrade als Hauptkriterium zur Auswahl der Hilfsmittel
volle Berücksichtigung der Prozesskosten der Dekubitusversorgung in den Verträgen
Gemeinsame Definition von Bewertungskriterien, Neugliederung und Dienstleistungsstandards für die Versorgung mit Antidekubitushilfsmitteln durch GKV-Spitzenverband, Wissenschaft, Fachexperten und Verbände sowie deren verbindliche Aufnahme in Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern
Ausschluss von Ausschreibungen nach § 127 (1) SGB V für die Produktgruppe 11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus.