„Die Corona-Pandemie verursacht weiter erhebliche Kosten für die Persönliche Schutzausrüstung bei den Hilfsmittel-Leistungserbringern“, sagt Juliane Pohl, Sprecherin der Initiative Faktor Lebensqualität und Leiterin des Referats Ambulante Gesundheitsversorgung des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed). „Wir begrüßen daher die Bereitschaft mehrerer Krankenkassen, hier für eine angemessene Vergütung der dringend notwendigen zusätzlichen Ausrüstung zu sorgen“, kommentiert Pohl die Überlegungen zu Hygienepauschalen.
Aktuell hat die Handelskrankenkasse (HKK) eine genehmigungsfrei abzurechnende Hygienepauschale für die Stomaversorgung eingeführt, teilt die Initiative mit. Die Pauschale in Höhe von 19 Euro wird gezahlt, wenn Versicherte von Leistungserbringern in mindestens einem Monat während der epidemischen COVID-19-Lage versorgt wurden. Sie ist einmalig je Versichertem oder Versicherter abzurechnen und unterliegt nicht der gesetzlichen Zuzahlung. „Mit dieser ab Anfang Juni geltenden Vereinbarung ermöglicht die HKK es den Leistungserbringern, die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten während der Pandemie aufrecht zu erhalten und dadurch auch die Krankenhäuser zu entlasten“, sagte Pohl. „Die Regelung mit der HKK zeigt, dass schnelle und unbürokratische Lösungen möglich sind, sie sollten flächendeckend Schule machen.“
Hinter der Initiative „Faktor Lebensqualität“ stehen folgende Unternehmen:
- Coloplast GmbH
- Hollister Incorporated – Niederlassung Deutschland
- Noma-Med GmbH
- Publicare GmbH
- Teleflex Medical GmbH
- Wellspect Healthcare Dentsply IH GmbH