Ihr gehören die Verbände und Leistungserbringergemeinschaften BVMed, BIV-OT, Egroh, Eurocom, f.m.p., QVH, RehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell, Spectaris und ZVOS an.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenhäuser nur noch ärztlichen Leistungserbringern Aufgaben des Entlassmanagements übertragen können. Insbesondere sollen die Krankenkassen für die Umsetzung des Entlassplans die notwendigen Leistungserbringer kontaktieren und für deren zeitgerechten Einsatz sorgen. Krankenhäuser sollen unmittelbar nach der Entlassung notwendige Leistungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen direkt verordnen dürfen.
In der Praxis sei es beim Entlassmanagement wichtig, "dass auch die Leistungserbringer, die die ambulante Versorgung in der Häuslichkeit der Versicherten sicherstellen, einbezogen werden", so die IGHV in der Stellungnahme. Hierzu gehörten insbesondere auch die Homecare-Hilfsmittelleistungserbringer. Bereits heute unterstützen viele Homecare-Unternehmen das Krankenhaus beim Entlassmanagement und sorgen dafür, dass die für die Homecare-Versorgung notwendigen Hilfsmittel am Entlasstag beim Patienten sind. "Dieses Entlassmanagement hat sich in verschiedenen Bereichen wie bei der Versorgung von Stoma, Tracheostoma, ableitender und aufsaugender Inkontinenz, enteraler Ernährung sowie der Medizin- und Rehatechnik in vielen Krankenhäusern etabliert und bewährt", so die Hilfsmittel-Verbände. Diese sinnvollen Strukturen müssten auch weiterhin möglich sein.