Der G-BA hat die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie geändert, die bislang für die Auswahl der Therapiezeit (Dauer einer Behandlung) zugrunde gelegt wurden. Die neue Systematik richtet sich künftig vor allem nach dem Stadium des Lymphödems, weniger nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Manuelle Lymphdrainage dann aber auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. In diesem Fall entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.
Derzeit macht die Heilmittel-Richtlinie für die Verordnung von Manueller Lymphdrainage konkrete zeitliche Vorgaben: Die Auswahl der Therapiezeit von 30, 45 oder 60 Minuten bemisst sich nach der Anzahl der zu behandelnden Körperteile. Diese ursprünglich als bedarfsgerecht erachtete Systematik entspricht nicht mehr dem heutigen medizinisch-therapeutischen Stand. Zudem kann der Bedarf an Therapiezeit bei der Verordnung nicht immer sicher abgeschätzt werden, da diese von vielen Faktoren wie von witterungsbedingten Einflüssen oder individuellen Belastungen abhängt. In der Folge fordern Therapeutinnen und Therapeuten in den Arztpraxen häufig Änderungen an der Verordnung ein, was mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Auf diese Rückmeldung aus dem Versorgungsalltag hat der G-BA nun mit seiner Änderung reagiert.
Sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände hat, treten die Anpassungen zur Manuellen Lymphdrainage zum 1. Oktober 2024 in Kraft. Diese Vorlaufzeit wird benötigt, um notwendige Anpassungen in der Verordnungssoftware für die vertragsärztliche Versorgung vornehmen zu können und somit eine flächendeckende Anwendung der geänderten Richtlinie zu gewährleisten.